Wohnungsrecht, Nichtausübung
Enthält die schuldrechtliche Vereinbarung über die Bestellung eines Wohnungsrechts keine Regelung, wie die Wohnung genutzt werden soll, wenn der Wohnungsberechtigte sein Recht wegen Umzugs in ein Pflegeheim nicht mehr ausüben kann, kommt eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht. Eine Verpflichtung des Eigentümers, die Wohnung zu vermieten oder deren Vermietung durch den Wohnungsberechtigten zu gestatten, wird dem hypothetischen Parteiwillen im Zweifel allerdings nicht entsprechen.
BGH v. 9.1.2009, V ZR 168/07
Hinweis: Wenn jedoch einvernehmlich eine Vermietung erfolgt, steht der Erlös dem Wohnungsberechtigten zu. Der Erlös ist dann ggf. für die Deckung der Kosten der Unterbringung im Pflegeheim heranzuziehen.
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